Was du über die Gültigkeit von Gutscheinen wissen solltest

von | 1. Oktober 2021

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Du hast für jemanden einen Geschenkgutschein gekauft oder selbst eine Gutschein-Karte geschenkt bekommen? Dann stellt sich früher oder später die Frage nach der Gültigkeit von Gutscheinen. Sie verfallen zu lassen, ist nämlich äußerst ärgerlich. Worauf du achten solltest, damit dein Gutschein nicht wertlos wird, erklären wir in diesem Artikel. Das Wichtigste vorweg: Länger als drei Jahre sollte man einen Gutschein nicht ungenutzt liegenlassen. Das gilt zumindest für die allermeisten.

Gültigkeit von Gutscheinen: Weshalb ist sie überhaupt relevant?

Die Gültigkeit von Gutscheinen definiert ihre Haltbarkeit. Sie besagt also, wieviel Zeit du hast, um einen Gutschein einzulösen. Beispielsweise, um Produkte in einem Ladengeschäft oder Webshop zu kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist hast du kein Recht mehr auf eine Leistung. Dasselbe gilt für eine Auszahlung des Geldbetrags. Zu Ausnahmen erfährst du weiter unten mehr. Prinzipiell gilt aber erst einmal, dass ein Gutschein nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt.

So ist die Verjährungsfrist für Gutscheine gesetzlich geregelt

Wie lange Gutscheine einlösbar sind, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Paragraph 195 besagt: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“ Und wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt diese Frist nach Paragraph 199 BGB am Ende des Jahres zu laufen, in dem „der Anspruch entstanden ist“. Für die Gültigkeit von Gutscheinen bedeutet das: Wenn du zu Ostern 2021 für jemanden eine Gutschein-Karte gekauft hast, kann die oder der Beschenkte sie noch bis Ende Dezember 2024 einlösen.

Nicht alle Gutscheine verfallen nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist

Unternehmen, die Gutscheine verkaufen, können unter Umständen von der gesetzlichen Verjährungsfrist abweichen. Für dich und/ oder von dir mit Gutschein-Karten Beschenkte kann das sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein. Denn einerseits verfallen viele Gutscheine schon nach weniger als drei Jahren. Andererseits sind manche Gutscheine unbegrenzt gültig. Wenn für Gutscheine ein anderes Ablaufdatum als die gesetzliche Frist gilt, steht das im meistens im Kleingedruckten der Geschenkkarte. Wenn du dort keine Information bezüglich der Gültigkeit des Gutscheins findest, schau am besten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach. Diese sollten auf der Website des Herausgebers einzusehen sein.

Gutscheine mit Gültigkeit 12 Monate: Befristung unter Umständen möglich

Möchte ein Unternehmen die Gültigkeit von Gutscheinen auf weniger als drei Jahre verkürzen, muss es das begründen können. Denn ein Gutschein basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Die Leistung des Verbrauchers ist das Kaufen des Geschenkgutscheins durch Zahlung eines Geldbetrags. Die Gegenleistung des Herausgebers besteht im Liefern eines Produktes oder einer Dienstleistung. Nur, wenn ein entsprechender Grund vorliegt, darf diese Gegenleistung beispielsweise nach Ablauf von 12 Monaten verweigert werden. Ein solcher Grund kann zum Beispiel in Kostensteigerungen liegen. Natürlich setzt dies voraus, dass der Verbraucher durch einen entsprechenden Hinweis vorzugsweise auf dem Gutschein selbst hingewiesen wurde.

Gültigkeit von Gutscheinen weniger als ein Jahr – geht das?

Eine noch kürzere Gültigkeitsdauer als 12 Monate dürfen Unternehmen nur für bestimmte Gutscheine festlegen. Nämlich für solche, die naturgemäß eine kürzere Haltbarkeit haben. Schenkst du jemandem einen Gutschein für ein Festival oder anderes Event, versteht sich von selbst: Er muss vor Ende des Events eingelöst werden. Ansonsten verfällt der Gutschein. Außerdem dürfen Unternehmen für kostenlose Gutscheine eine beliebig kurze Gültigkeitsdauer festlegen. Denn hier gilt das Prinzip Leistung und Gegenleistung nicht. Es ist ja kein Geld geflossen.

Was passiert, nachdem ein Gutschein abgelaufen ist?

Wenn ein Gutschein nach der gesetzlichen Verjährungsfrist abgelaufen ist, hast du keinen rechtlichen Anspruch auf eine Gegenleistung mehr. Ein Fotostudio ist dann beispielsweise nicht mehr dazu verpflichtet, den Gutschein als Zahlungsmittel anzunehmen. Dasselbe gilt natürlich für Geschäfte, in denen der Gutschein für den Erwerb von Produkten hätte eingelöst werden können. Auch Gutscheine, für die eine Befristung auf 12 Monate angemessen ist, brauchen Unternehmen danach nicht mehr zu akzeptieren. Allerdings sollten sie ab dem 13. Monat bis zum Ende der dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist den Geldbetrag abzüglich des entgangenen Gewinnes auszahlen. So sehen das jedenfalls einige Verbraucherzentralen.

„Ein Nein hast du, ein Ja kannst du bekommen“

Unabhängig von der tatsächlichen Frist gilt nach dem Ablaufen von Gutscheinen: Setze dich mit dem Herausgeber des Gutscheins in Verbindung. Denn immer wieder kommt es vor, dass zumindest kleinere Unternehmen vor Ort Gutscheine auch nach der gesetzlichen Verjährungsfrist noch annehmen. Das gilt zumindest dann, wenn sie noch nicht allzu lange abgelaufen sind. Ein solches Entgegenkommen wirkt sich nämlich positiv auf die Beziehung zum Kunden aus. Und wir alle wissen: Wenn sich Verbraucher über das Verhalten von Unternehmen freuen, kann sich das im Social-Media-Zeitalter sehr lohnen.

Nicht zum Verfallen von Gutschein-Karten kommen lassen

Eine Garantie, dass sich der Herausgeber kulant zeigt und einen Gutschein auch nach Ende der Gültigkeitsdauer noch akzeptiert, gibt es freilich nicht. Schon gar nicht bei den großen Marken. Deshalb sollte man es gar nicht soweit kommen lassen. Hast du einen Gutschein von einem Unternehmen geschenkt bekommen, dessen Produkte oder Dienstleistungen nicht dein Ding sind? Oder hast du noch einen Geschenkgutschein von einem Geschäft, aus dem du in der nächsten Zeit gar nichts benötigst? Dann warte am besten nicht zu lange. Riskiere nicht, dass er verfällt. Wenn deine Geschenkkarte noch mindestens drei Monate lang gültig ist, hast du auch die Möglichkeit, uns den Gutschein online zu verkaufen. So tauscht du ihn einfach gegen Geld um. Dann läufst du nicht mehr Gefahr, dass du das Einlösen vergisst und deine Gutschein-Karte wertlos wird.

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